Abschlepp- und Bergungskosten

Gut zu wissen:

  • Ist nach einem Verkehrsunfall Ihr Fahrzeug fahrunfähig, wird es abgeschleppt oder geborgen.
  • Bei einem unverschuldeten Unfall gehören die Abschlepp- und Bergungskosten zu dem Schaden,
    den die Versicherung zu tragen hat.

Die Erstattungspflicht bezieht sich auf den Transport Ihres Fahrzeuges zum nächst gelegenen Vertragshändler.

Ihr Fahrzeug wird in der Regel von der Unfallstelle zum Sicherungsgelände des Abschleppunternehmers verbracht, bis Sie eine Entscheidung getroffen haben, was mit dem Fahrzeug geschehen soll.
Entscheiden Sie in angemessener Zeit, sind Ihnen auch Standkosten zu erstatten.

Wir

...klären bei der Polizei die Freigabe Ihres Fahrzeugs, um die Standkosten gering zu halten.

...bieten jedem Abschleppunternehmer an, seine Rechnung auf kurzem Weg z.B. zu mailen und leiten diese dann an die Versicherung weiter.

...bieten Ihnen an, die Abschleppkosten direkt an den Unternehmer weiterzuleiten und sie davon zu entlasten.