Allgemeine Kostenpauschale

Wichtig zu wissen:

Ihre Kosten für Porto, Telefon und sonstige Kommunikation, die durch den Unfall entstehen, sind von der Versicherung zu erstatten.

Die Versicherung hat einen pauschalierten Betrag zu erstatten, der sich in der Größenordnung von 25,00 EUR beläuft und sich zur Zeit Richtung 30,00 EUR bewegt. Können Sie höhere Aufwendungen belegen, so sind diese zu erstatten.

Verlorene Freizeit wird nicht erstattet, soweit dies dem allgemeinen Lebensrisiko zuzuordnen ist.

Wir

...sorgen dafür, dass Sie Ihr Geld bekommen.

...lassen uns von der Versicherung nicht mit 20,00 EUR oder gar nur 15,00 EUR Auslagenpauschale abspeisen.