Autokauf und Reparatur

Häufig treten im Rahmen eines Fahrzeugkaufs Probleme auf.
Hat der Verkäufer des Fahrzeuges so geliefert wie bestellt?
Ist der Käufer des Fahrzeuges seiner Verpflichtung aus dem Kaufvertrag vollständig nachgekommen?
Welche Unterschiede ergeben sich beim Neuwagenkauf im Vergleich zum An- und Verkauf gebrauchter Fahrzeuge?
Welche Unterschiede ergeben sich beim An- und Verkauf zwischen Unternehmer und Verbraucher im Vergleich zu An- und Verkauf zum An- und Verkauf von privat zu privat?
Was ist zu beachten, wenn das Fahrzeug geleast oder finanziert ist?

Aufgrund jahrelanger Tätigkeit für Autohäuser und private Fahrzeug(ver)käufer sind wir mit dem Problem beim Fahrzeugan- und -verkauf vertraut und vertreten auch Sie effizient bei Problemen im Rahmen des Kaufrechts.

Häufig treten auch im Rahmen einer Fahrzeugreparatur Probleme auf.
Im Zweifel sind diese über die allgemeinen Vertragsbedingungen zu lösen, wenn diese vereinbart wurden. Teilweise bleibt es aber bei einem mündlichen Reparaturauftrag, wenn z.B. das Fahrzeug auf dem Betriebshof abgestellt und der Kfz-Schlüssel im Nachtbriefkasten eingeworfen wird, das Fahrzeug durch einen Dritten abgegeben oder durch die Werkstatt abgeholt wird.
Gerade in diesen Fällen muss sorgfältig geprüft werden, wer was zu beweisen hat und der Auftragsablauf muss von der tatsächlichen und der rechtlichen Seite her ausgewertet werden.
Dies gilt erst recht, wenn die Fehlerhaftigkeit der Reparatur oder die Verletzung von Obhuts-, Aufklärungs- oder Beratungspflichten behauptet wird.

Aufgrund jahrelanger Tätigkeit für Autohäuser und für Kunden von Reparaturbetrieben sind wir mit den Problemen des Werkstattrechts vertraut und vertreten auch Sie effizient bei Problemen im Rahmen einer Fahrzeugreparatur.

Wir beraten und vertreten Sie in Rechtsfragen zum Kauf, Verkauf und Gewährleistungsrecht von Neu- und Gebrauchtfahrzeugen.