Mobilität ist wichtig, für jeden von uns.
Unser privates, erst recht unser berufliches Leben ändert sich grundlegend, wenn die Fahrerlaubnis entzogen wird.
Dem "Führerschein-Tourismus" hat die dritte Führerscheinrichtlinie der EU einen Riegel vorgeschoben: seit dem Ablauf der Übergangsfrist ist es nicht mehr möglich, im Ausland eine Fahrerlaubnis zu erwerben, wenn die deutsche Fahrerlaubnisbehörde die MPU angeordnet hat.
Dies ist in der Regel der Fall, wenn z.B. die Verurteilung wegen einer Alkoholfahrt ab 1,6 ‰ Alkohol im Blut oder wegen wiederholten Alkoholfahrten (schon ab 0,5 ‰) erfolgte oder wenn der begründete Verdacht von Alkoholmissbrauch vorliegt.
Ob nun der Führerscheinentzug droht, die Fahrerlaubnis bereits entzogen wurde, oder Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde anstehen – wir beraten Sie, womit Sie rechnen müssen und was Sie tun können und zeigen Ihnen den Weg zur Lösung Ihres Führerscheinproblems auf.
Dies gilt insbesondere hinsichtlich einer mit Urteil angeordneten Sperrfrist.
Diese beginnt nicht immer erst mit der Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung und muss nicht immer erst mit Ablauf der im Urteil bestimmten Dauer enden.


