Die Aufgabe des Fuhrparkleiters erschöpft sich nicht nur in der Verantwortung für die Einsatzplanung / Logistik und für die technische Wartung von Pkw, Lkw, Kleintransporter oder anderen Nutzfahrzeugen.
Ein hoher Zeit- und Kostenfaktor stellt auch die Unfallschaden-Bearbeitung dar. Wird diese durch einen eigenen Mitarbeiter erledigt, kann er seine eigentliche Aufgabe in Ihrem Unternehmen nicht erfüllen, er produziert Kosten.
Unnötige Kosten – auch für ein Unternehmen gilt im Fall des unverschuldeten Verkehrsunfalls:
Wichtig zu wissen:
Bei unverschuldetem Unfall sind die entstehenden Rechtsanwaltskosten als adäquater und dem Schädiger zurechenbarer Folgeschaden grundsätzlich durch die Versicherung zu ersetzen.
Wir rechnen direkt mit der Versicherung ab.Unter dem Gesichtspunkt der "Waffengleichheit" sind Sie bzw. Ihre Firma als Unfallgeschädigter grundsätzlich berechtigt, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, um so das Gegengewicht zu einer Haftpflichtversicherung mit bestens ausgerüsteter Rechtsabteilung zu schaffen.
Wir erledigen die gesamte Abwicklung des Schadens in Ihrem Interesse und sorgt für die Durchsetzung aller berechtigten Ansprüche.
Entlasten Sie sich oder Ihren Mitarbeiter auch in allen an ihn herangetragenen Fragen zur Verkehrsstrafsachen und Bußgeldangelegenheiten durch einen spezialisierten Anwalt.
Wir bieten eine effiziente Verteidigung bei
- Ruhe- und Lenkzeitverstößen
- Überladung
- Verstößen gegen die Vorschriften der Ladungssicherung
- Geschwindigkeitsverstößen
- Rotlichtverstößen
- Abstandsunterschreitungen
- Fahren unter Alkoholeinfluss
- unerlaubtem Entfernen vom Unfallort
- Mautverstößen
sowie bei allen weiteren Ordnungswidrigkeiten und Strafverfahren im Straßenverkehr.


