Nutzungsausfall / Vorhaltekosten

Wichtig zu wissen:

Sie haben Anspruch auf Nutzungsausfall, wenn Ihr Fahrzeug unfallbedingt ausfällt.

Ausfallzeit kann die Zeit der Reparatur sein, belegt durch die Reparaturrechnung oder aber die Reparaturbestätigung des Sachverständigen, dies kann die Zeit sein, in der Sie nach einem Ersatzfahrzeug suchen.

Die Höhe Ihres Anspruches richtet sich nach der Kategorie Ihres Fahrzeuges, danach gibt es entsprechend unterschiedliche Tagessätze.

Sind Sie Gewerbetreibender mit Fuhrpark, können andere Regeln gelten.
Hier sind grundsätzlich Vorhaltekosten zu zahlen, also die Kosten, die Sie für die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeuges aufwenden müssen, sofern Ihr Betrieb entsprechend Ersatzfahrzeuge bevorratet ("vorhält").

Sind Sie Gewerbetreibender und nutzen Sie Ihr Fahrzeug nur mittelbar zur Gewinnerzielung, können Sie auch Nutzungsausfall beanspruchen.

Dient Ihr Fahrzeug unmittelbar der Gewinnerzielung, ist mit Hilfe Ihres Steuerberaters der entgangene Gewinn mit Fixkosten zu ermitteln.

Wir

...sprechen mit dem Sachverständigen, wenn die von ihm kalkulierte Ausfallzeit nicht
ausreichen wird.

...kennen die Tagessätze und können Ihr Fahrzeug korrekt eingruppieren.

...bieten Ihnen an, mit Ihrem Steuerberater zu sprechen, um die benötigte Bestätigung möglichst schnell zu bekommen.