Rechtsanwaltskosten

Gut zu wissen:

  • Die Kosten Ihres Rechtsanwaltes, der Ihre berechtigten Ansprüche geltend macht und durchsetzt, werden durch die Versicherung ersetzt, sie sind Teil des Schadensersatzanspruches.
  • Beauftragen Sie sofort und immer einen spezialisierten Anwalt, denn es gibt keinen "einfach gelagerten Verkehrsunfall".

Die Notwendigkeit und Zulässigkeit, sofort einen Rechtsanwalt zu beauftragen, ist in der Rechtsprechung anerkannt. Der Versicherer unterhält hoch spezialisierte Rechtsabteilungen und für Versicherer tätige Spezial-Kanzleien und es ist eine Art "Waffengleichheit", dass Sie einen Rechtsanwalt mit der außergerichtlichen Geltendmachung des Schadens beauftragen dürfen und die Rechtsverfolgungskosten als Schaden ersetzt werden.

Dies gilt auch für Unternehmen oder sonstige Gewerbetreibende.

Meine Mitarbeiter und ich sehen unsere Aufgabe darin, Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen.

Wir

...verstehen darunter, nicht nur alle einzelnen Schadenpositionen einzufordern, sondern die einzelnen Schäden auch umfassend zu realisieren.
Die üblichen und regelmäßigen Abstriche der gegnerischen Versicherung akzeptieren wir nur, wenn der Fehlbetrag wirklich nicht mit Aussicht auf Erfolg durchsetzbar ist.

...haben keine Scheu, auch wegen eines kleinen Restes verweigerter Schadenregulierung gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Wenngleich der erforderliche Aufwand in der Regel nicht kostendeckend honoriert wird, wir sind Ihnen mit Ihrem Schadensersatzanspruch verpflichtet.

...versprechen Ihnen niemals, dass ein vielleicht notwendiges gerichtliches Verfahren gewonnen werden wird, das wäre unredlich.
Wir prüfen aber sehr genau das Risiko eines gerichtlichen Verfahrens und treiben Sie nicht in vorhersehbar hohe Kosten.

...rechnen die außergerichtliche Schadenregulierung mit der Versicherung des Unfallverursachers ab, und zwar nach Ihren regulierten Schäden.

Übrigens: Für den ja eigentlich ganz netten Unfallgegner ist es gleichgültig, wie hoch Ihr Schaden ist. Um wie viele Klassen er schlechter im Kfz-Beitrag eingestuft wird, hängt nur von der Zahl seiner Unfälle im Jahr ab, nicht von der Schadenshöhe.