Tipps zur Rechtsschutzversicherung
Die Rechtsschutzversicherung sichert Sie gegen das Risiko ab, das mit der Vertretung von rechtlichen Interessen verbunden ist.
Bei der Geltendmachung rechtlicher Interessen können Kosten u.a. durch Gerichts- und Verfahrenskosten, Anwaltsgebühren (Kosten des eigenen Rechtsanwalts, ggf. aber auch Kosten des Gegenanwalts), Zeugenentschädigungen, Sachverständigenkosten usw. entstehen.
Je nach Umfang des Versicherungsschutzes werden diese Kosten von einer bestehenden und eintrittspflichtigen Rechtsschutzversicherung getragen.
Soweit im Versicherungsvertrag eine Selbstbeteiligung vereinbart ist, müssen Sie diese Kosten selbst tragen.
Selbstbeteiligungen werden in unterschiedlicher Höhe, z.B. 150,00 EUR, 200,00 EUR oder mehr pro Versicherungsfall, vereinbart.
Der im Falle einer Selbstbeteiligung gewährte Prämienvorteil im Vergleich zu einem Versicherungsvertrag ohne Selbstbeteiligung ist in der Regel vergleichsweise nicht lohnend.
Die Beauftragung eines Rechtsanwalts im Zusammenhang mit einem Bußgeld in Höhe von 40,00 EUR bei bestehender Rechtsschutzversicherung mit Selbstbeteiligung erscheint – auf den ersten Blick – für den Betroffenen nicht sinnvoll, da der Versicherte hier Kosten zu tragen hat, die erheblich höher sind als das Bußgeld.
Zu bedenken ist jedoch, dass bei einem Bußgeld von 40,00 EUR zumindest ein Punkt in das Verkehrszentralregister eingetragen wird.
Durch eine nicht erfolgte Verteidigung in dem Bußgeldverfahren können daher erhebliche Nachteile eintreten, z.B. hinsichtlich der Tilgung von bereits vorhandenen Punkten im Verkehrszentralregister oder der Gesamtpunktzahl.
Wichtig ist, dass das Punktekonto, gerade bei Berufskraftfahrern, niedrig gehalten wird. Neben dem Problem, dass die Nachschulungen (ab acht Punkten) mit erheblichem Geld- und Zeitaufwand verbunden sind, passiert es oft, dass sich die Punkte unbemerkt ansammeln und der Betroffene dann in höchster Not aktiv werden muss. Erfahrungsgemäß kann bei schneller und effizienter Verteidigung (selbst bei Verhängung von nur einem Punkt) das Punktekonto dauerhaft sehr klein oder gar eintragungsfrei gehalten werden.
Für Taxi-und Transportunternehmen bedeutet dies weniger Fahrerausfälle durch Fahrverbote und geringere Fluktuation bei den Mitarbeitern. Des Weiteren kann auch eine Verteidigung gegen den Fahrzeughalter gewährleistet werden.
Diese, oft mit hohen Bußgeldern (Lenkzeitüberschreitung) und Punkten (Ladungssicherung, Überladung usw.) belegten Verfahren machen eine Rechtsschutzversicherung auch finanziell interessant.
Aus vorgenannten Gründen dürfte eine Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung zu empfehlen sein.
Aufgrund höherer Fallzahlen kommt es vor, dass diese nachträglich vereinbart werden muss. Bis dahin dürfte es wirtschaftlich betrachtet oft vorteilhafter sein, den Vertrag trotz geringerer Prämie ohne Selbstbeteiligung abzuschließen.
Was können Sie tun, wenn die Firmenrechtsschutzversicherung gekündigt wird?
Bei einer Kündigung sollten Sie sich mit Fahrern und Angestellten um eine Vereinbarung bemühen, nach der Einzelversicherungen abgeschlossen werden und der Arbeitgeber einen Teil der Prämie trägt. Eine solche Regelung ist verglichen mit der Firmenrechtsschutz-versicherung oftmals sogar günstiger für das Unternehmen und bietet für die Arbeitnehmer den Vorteil, auch privat von der Versicherung profitieren zu können.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


