Reise- / Transportkosten

Gut zu wissen:

  • Passiert Ihr Unfall während einer Reise und wird Ihr Fahrzeug am Unfallort repariert, sind die damit verbundenen zusätzlichen Reisekosten erstattungspflichtig.
  • Sie sind aber nicht verpflichtet, Zeit für die Abholung des reparierten Fahrzeuges vom Unfallort aufzuwenden.

Von Ihren Zusatzkosten sind ersparte anderweitige Kosten in Abzug zu bringen.

Holen Sie Ihr Fahrzeug nach der Reparatur vom Ort des Unfalls wieder ab, entstehen für beide Fahrten echte Zusatzkosten, deren Erstattung Ihnen zusteht.

Wollen oder können Sie Ihr Fahrzeug nicht selbst abholen, können Sie es sich zu Lasten der Versicherung zu angemessenen Kosten bringen lassen.

Wir

...beanspruchen auch diese Kosten für Sie !

...nehmen Kontakt auf zu der Werkstatt und sorgen für einen Rücktransport Ihres reparierten Fahrzeuges.