Reparaturkosten oberhalb des Wiederbeschaffungsaufwandes

Haftpflicht

Sie als Geschädigter haben gegen den Schädiger und dessen Versicherung ggf. Anspruch auf Erstattung der Reparaturkosten bis zum 1,3fachen des reinen Wiederbeschaffungswertes.
Dies gilt jedoch nur dann, wenn die Reparatur vollständig nach den gutachterlichen Feststellungen erfolgt ist und das Fahrzeug nach der Reparatur mindestens sechs Monate weiter genutzt wird.

Kasko

Nach den meisten Kasko-Versicherungsverträgen schuldet der Versicherer die Reparaturkosten bis maximal zur Höhe des Wiederbeschaffungsaufwandes (Wiederbeschaffungswert abzgl. Restwert).
Selbstverständlich kann der Versicherungsnehmer gleichwohl reparieren lassen, dann jedoch muss er den überschießenden Betrag selbst zahlen.