Wichtig zu wissen:
- Sie haben Anspruch auf einen eigenen Kfz.-Sachverständigen Ihres Vertrauens.
- Der von der Versicherung geschickte Sachverständige kalkuliert im Sinne der Versicherung, nicht in Ihrem Sinne.
- Die Kosten Ihres Sachverständigen – wie auch die Rechtsanwaltskosten – muss die Versicherung tragen.
Auch, wenn die Versicherung des Unfallgegners bereits einen Kfz.-Sachverständigen beauftragt hat oder wenn bereits ein Gutachten im Auftrag der Versicherung erstellt wurde, dürfen Sie einen eigenen Sachverständigen beauftragen.
Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit sollte ein Schadensgutachten aber erst ab einem Fahrzeugschaden von ca. 800,00 EUR erstellt werden.
Unterhalb dieser Grenze ist ein Kostenvoranschlag ausreichend.
Die meisten Kfz.-Sachverständigen erstellen deshalb bei Unterschreiten dieser Grenze einen Kostenvoranschlag.
Die Kosten hierfür können, wie die Kosten für ein Gutachten, bei der gegnerischen Versicherung geltend gemacht werden.
Wir
...nehmen Kontakt mit dem Sachverständigen auf, wenn die Versicherung am Gutachten kürzen will und klären mit ihm technische Fragen.
...bieten jedem Sachverständigen an, sein Gutachten auf kurzem Weg z.B. zu mailen und leiten dieses dann an die Versicherung weiter.
...bieten Ihnen an, die Kosten des Gutachtens direkt an den Sachverständigen weiterzuleiten und sie davon zu entlasten.


