Haftpflicht
Übersteigt der Schaden am Ihrem Fahrzeug die Bagatellgrenze von rund 750,00 EUR, sind Sie berechtigt, einen Sachverständigen Ihrer Wahl mit der Erstellung eines Schadengutachtens zu beauftragen.
Die Kosten hierfür sind vom Unfallgegner und seiner Versicherung zu erstatten.
Sie sind nicht gehalten, vor Beauftragung eines Sachverständigen Ihres Vertrauens Rückfrage bei dem Unfallgegner und seiner Versicherung zu halten.
Kasko
Der Kaskoversicherer hat das Weisungsrecht, ob und bei wem ein Gutachten eingeholt wird, die entsprechenden Kosten hat er gegenüber dem beauftragten Sachverständigen auszugleichen.


