Stiftung Warentest hat sich im Heft 9/2009 unter dem Titel "Autounfall, wie Versicherer tricksen" mit dem Verhalten der Kfz-Versicherungen befasst.
Ergebnis: Nach unverschuldeten Unfällen kürzen viele Versicherer den Schadensersatz, oft unrechtmäßig.
Die Beitragseinnahmen seien seit Jahren rückläufig, deshalb werde beim Schadensersatz gespart, zunächst werde Zeit geschunden, dann kämen die Kürzungen.
Stiftung Warentest gibt deshalb den Tipp, nicht selbst mit der Versicherung zu verhandeln, sondern einen Rechtsanwalt mit der Schadensregulierung zu beauftragen.
Versicherungen vertreten eigene Interessen – wir kämpfen für IHR Recht!
Übrigens: Dem vielleicht ja eigentlich ganz netten Unfallgegner hilft eine niedrige Abrechnung Ihres Schadens überhaupt nicht.
Um wie viele Klassen er schlechter im Kfz-Beitrag eingestuft wird, hängt nur von der Zahl seiner Unfälle im Jahr ab, nicht von der Schadenshöhe.
Wir betreuen und vertreten Sie nach einem Verkehrsunfall – mit hoher Motivation, Kompetenz und der Erfahrung aus vielen tausend Fällen.
Sparen Sie sich eine oft mühselige und zeitaufwändige Korrespondenz mit den Versicherungen, der Polizei, der Werkstatt und dem Autovermieter.
Ihr Vorteil als Unfallgeschädigter:
Wir
...sagen Ihnen, welche Ansprüche Sie haben.
...sorgen dafür, dass Sie Ihr Recht und Ihren Schadensersatz schnell und umkompliziert bekommen
– mit den typischen Einwendungen der Versicherungen sind wir bestens vertraut. Die gesamte Abwicklung des Schadens in Ihrem Interesse wird durch uns übernommen.
Ihr Vorteil als Autohaus / Reparaturbetrieb / Autovermieter:
Befreien Sie sich von dem hohen Zeit- und Kostenfaktor Ihrer mit der Unfallabwicklung betrauten Mitarbeiter. Sinnvoll ist eine enge Kooperation, da die komplette Korrespondenz nach der Unfallaufnahme vollständig über uns erfolgt und es nicht zu unberechtigten Kürzungen bei Reparatur- und Mietwagenkosten kommt.
Die durch das Autohaus vermittelte kompetente Schadenabwicklung stellt einen erheblichen Zuwachs in der Kundenzufriedenheit dar und befreit Sie als Autohaus, Reparaturbetrieb oder Autovermieter, den Reparaturbetrieb oder den Autovermieter von der Haftung für fehlerhafte Rechtsberatung (Problematik der erlaubten Rechtsberatung nach dem neuen Rechtsdienstleistungsgesetz).
Wichtig zu wissen:
Kosten-Erstattungspflicht des Schädigers bzw. seiner Versicherung:
Bei unverschuldetem Unfall sind die entstehenden Rechtsanwaltskosten als adäquater und dem Schädiger zurechenbarer Folgeschaden durch die Versicherung zu ersetzen.
Wir rechnen direkt mit der Versicherung ab.Unter dem Gesichtspunkt der "Waffengleichheit" ist Ihr Kunde als Unfallgeschädigter grundsätzlich berechtigt, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, um so das Gegengewicht zu einer Haftpflichtversicherung mit bestens ausgerüsteter Rechtsabteilung zu schaffen.


