"Das Bußgeldverfahren dient nicht der Ahndung kriminellen Unrechts, sondern der verwaltungsrechtlichen Pflichtenmahnung. Es ist schon im Hinblick auf seine vorrangige Bedeutung für die Massenverfahren des täglichen Lebens auf eine Vereinfachung des Verfahrensganges ausgerichtet." – Die Bußgeldstelle / der Bußgeldrichter "muss sich nur dann von der Zuverlässigkeit der Messungen überzeugen, wenn konkrete Anhaltspunkte für Messfehler gegeben sind." – so der Bundesgerichtshof.
Unsere Aufgabe ist deshalb:
- Fehlerquellen aufspüren – notfalls mit Hilfe eines spezialisierten Sachverständigen (die anfallenden Kosten sind grundsätzlich durch eine Rechtsschutzversicherung zu übernehmen);
- Fristen kontrollieren (Verjährung? anstehende Tilgung von Punkten?);
- außergewöhnliche Umstände herausarbeiten.
Eine effektive Verteidigung in Verkehrsstrafsachen und Bußgeldangelegenheiten muss akribisch genau und phantasievoll sein und führt dann häufiger zu einem Erfolg als gedacht.
Wir bieten eine effiziente Verteidigung bei
- Geschwindigkeitsverstößen
- Rotlichtverstößen
- Abstandsunterschreitungen
- Fahren unter Alkoholeinfluss
- unerlaubtem Entfernen vom Unfallort
- Ruhe- und Lenkzeitverstößen
- Überladung
- Verstößen gegen die Vorschriften der Ladungssicherung
- Mautverstößen
sowie bei allen weiteren Ordnungswidrigkeiten und Strafverfahren im Straßenverkehr.
Beratung zum Punkteabbau und zu einer Sperrzeitverkürzung gehören zu den begleitenden Maßnahmen.


