Wertminderung

Wichtig zu wissen:

Sie haben Anspruch auf Wertminderung gegenüber der Versicherung, wenn Ihr repariertes Fahrzeug bei einem späteren Verkauf nur wegen dieser beseitigten Unfallschäden weniger Erlös erzielen wird als ein identisches unfallfreies Fahrzeug.

Die merkantile Wertminderung ist gewissermaßen ein Ausgleich für die Reduzierung des Veräußerungswertes.

Die Überprüfung der Voraussetzungen und die Festsetzung des Wertminderungsbetrages übernimmt der Sachverständige Ihres Vertrauens.

Grundsätzlich besteht nach einer groben Faustformel Anspruch auf Wertminderung bei Fahrzeugen aus der Serienproduktion, deren Alter fünf Jahre nicht übersteigt, 10% des aktuellen Wiederbeschaffungswertes.

Der BGH hat jedoch auch bei einem Fahrzeug eine Wertminderung zugesprochen, das 16 Jahre alt war und eine Laufleistung von 164.000 km aufwies.

Wir

...sprechen mit dem Sachverständigen, wenn die Zahlung einer Wertminderung von der Versicherung verweigert wird, um speziell für Ihr Fahrzeug Vergleichszahlen zu bekommen.

...sprechen mit dem Sachverständigen, warum die von ihm ermittelte Wertminderung vielleicht außerhalb des üblichen Rahmes liegt.