Verkehrsanwalt Lothar Schriewer, Düsseldorf/NRW - Verkehrsrecht Dormagen Neuss

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Verkehrsanwalt NRW / Nordrhein-Westfalen Verkehrsrecht Dormagen Neuss

Ihr Anwalt für Verkehrsrecht
in Düsseldorf und deutschlandweit

Verkehrsunfall? Bußgeldverfahren? Ärger rund ums Auto? Wir kämpfen für Sie!

Lothar Schriewer, Rechtsanwalt für Verkehrsrecht Düsseldorf / NRW Vekehrsrechtsanwalt Neuss/Düsseldorf Nordrhein-Westfalen

Nach Jahrzehnten in Düsseldorf...

... finden Sie uns in 41542 Dormagen-Nievenheim, Uhlandstraße 12, Anfahrtmaps.google.de.

Natürlich sind wir weiterhin für Mandanten aus dem Raum Düsseldorf tätig. Gerne kommen wir daher auch zu Ihnen vor Ort.

Bußgeldverfahren

Niemand ist perfekt. Dies gilt besonders, wenn aus einer kleinen Unachtsamkeit ein Bußgeldverfahren wird.
Beachten Sie meine „goldenen" Bußgeldregeln.

Weitere Infos im Fall eines Bußgeldverfahrens...

Verkehrsstrafsachen / Vorwurf der Unfallflucht

Niemand ist perfekt. Dies gilt besonders, wenn aus einer kleinen Unachtsamkeit eine Strafsache wird.
Aber: Die Voraussetzungen für eine Unfallflucht liegen nicht immer vor!

Weitere Infos im Fall einer Verkehrsstrafsache / einer Unfallflucht...

Autoreparatur

Niemand ist perfekt. Dies gilt besonders, wenn wegen einer kleinen Unachtsamkeit der Werkstatt ein Schaden an Ihrem Fahrzeug entsteht.

Weitere Infos im Fall eines Werkstattschadens...

Autokauf

Niemand ist perfekt. Dies gilt besonders, wenn der neue PKW nicht so läuft, wie er soll. Wir sorgen dafür, dass der Schaden nicht Ihr Nachteil wird.

Weitere Infos im Fall eines Mangels beim Autokauf...

Kaskoversicherung

Niemand ist perfekt. Dies gilt besonders, wenn aus Ihrer eigenen kleinen Unachtsamkeit ein Schaden an Ihrem kaskoversicherten Fahrzeug entsteht. Wir sorgen dafür, dass der Schaden nicht zu Ihrem Nachteil wird.

Erfahren Sie, welche Leistungen die Kaskoversicherung übernimmt...

Rechtschutzversicherung

Niemand ist perfekt. Dies gilt auch für Rechtschutzversicherungen. wir sorgen dafür, dass Ihnen kein Schaden entsteht.

Erfahren Sie, welche Leistungen die Rechtschutzversicherung übernimmt...

Verkehrsunfall

Niemand ist perfekt. Dies gilt besonders, wenn aus der Unachtsamkeit des Unfallgegners ein Schaden an Ihrem Fahrzeug entsteht. Wir sorgen dafür, dass der Schaden nicht zu Ihrem Nachteil wird.

Weitere Infos im Fall eines Verkehrsunfalls...

Rechtsanwalt für Verkehrsrecht im Raum Dormagen - Neuss - Düsseldorf

Aktuelles

Sind die neuen Fahrverbote unwirksam?

Die seit Ende April geltenden neuen Regelungen sehen bereits ein Fahrverbot vor bei:

  • Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 21 km/h innerorts
  • Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 26 km/h außerorts
  • Nichtbilden einer Rettungsgasse
  • unberechtigtem Befahren einer Rettungsgasse
  • gefährlichem Abbiegen

Mancher Autofahrer hat dies überrascht, der bislang mit einem Bußgeld und einem Punkt davonkam.

ABER:

Diese sogenannten Regelfahrverbote nach der neuen 54. Änderungsverordnung aus April 2020 dürfen wohl nicht verhängt werden!

WARUM?

Nach dem Zitiergebot des Art. 80 des Grundgesetztes muss eine Verordnung den Hinweis enthalten, aus welchem Gesetz sie ihre Berechtigung herleitet. Und dieser Hinweis - hier auf § 26a Abs. 1 Nr. 3 StVG – fehlt. Damit dürfte die neue Verordnung nichtig sein.

Sind Sie betroffen? Wir verhelfen Ihnen gerne zu Ihrem Recht.

Selbst verschuldeten Unfall selbst zahlen?

Ihren eigenen Schaden zahlt die Vollkaskoversicherung, wenn denn ein Vertrag besteht. Den Schaden des Unfallgegners zahlt grundsätzlich Ihre Haftpflichtversicherung für Sie, sie entscheidet, ob gezahlt werden muss und in welcher Höhe. Allerdings ist dann Ihre in Jahren mühsam erworbene Schadenfreiheitsklasse dahin, Sie werden zurückgestuft, der Beitrag wird erhöht. Da kann es sinnvoll sein, den Schaden des Gegners selbst zu bezahlen, um die Schadenfreiheitsklasse zu erhalten. Für diese Entscheidung haben Sie in der Regel 6 Monate Zeit. Das ist auch gut so. Welchen Betrag Ihr Unfallgegner beanspruchen kann, sollte Ihre Versicherung entscheiden; und das kann einige Zeit dauern. Nur diesen Betrag müssen Sie dann Ihrer Versicherung erstatten. Bezahlen Sie voreilig den vom Unfallgegner geforderten Betrag und wollen dann doch Ihre Versicherung in Anspruch nehmen, laufen Sie Gefahr, nur einen Teil des Geldes zurückzubekommen, nämlich den, den die Versicherung für gerechtfertigt hält.

Polizei rufen!

Am Unfallort gesteht Ihr Unfallgegner ein, den Zusammenstoß verursacht zu haben. Geht es dann um die Regulierung Ihrer Schäden, wird das Gegenteil behauptet und Sie kommen in Beweisschwierigkeiten.

Darum:
Rufen Sie bei jedem Unfall, den Sie nicht selbst verursacht haben, die Polizei dazu. In die Unfallmitteilung nehmen die Beamten auch ein Schuldanerkenntnis Ihres Unfallgegners auf. Die Mitteilung ist eine öffentliche Urkunde und auch das Schuldanerkenntnis wird als wahr unterstellt.

In einem Gerichtsprozess um Ihren Schadensersatz ist dies ein hilfreiches Indiz, aber keine Garantie, da ein Richter alle Umstände zu bewerten hat.

Aufhebung des Tempolimits nur nach entsprechendem Schild?

Nein, nicht immer.
Ein Autofahrer hatte außerorts wegen der Schilderkombination aus "Tempolimit" und "gefährlicher Kurve" seine Geschwindigkeit entsprechend reduziert und nach Durchfahren der Kurve wieder auf 100 km/h erhöht, obwohl kein Schild vorhanden war, das die Geschwindigkeitsbeschränkung aufhob.

Die hinter der Kurve vorgenommene Messung bescherte ihm dann vor dem Amtsgericht 130,00 EUR Geldbuße und ein Fahrverbot.

Seine Rechtsbeschwerde vor dem OLG Düsseldorf hatte Erfolg:
Da beide Schilder untereinander an einem Pfahl angebracht waren, war das angeordnete Tempolimit im Zusammenhang mit der bevorstehenden gefährlichen Kurve zu verstehen, es wurde nur wegen dieser Kurve angeordnet.

Nach Durchfahren der Kurve, also nach dem Ende der Gefahrenstelle, durfte der Betroffene seine Geschwindigkeit wieder erhöhen, auch ohne ein Schild, das das Tempolimit aufhob.

Rechtstipp zum Chiptuning

Das OLG Frankfurt/Main hat entschieden, dass sich eine herstellerfremde Leistungssteigerung (sog. Chiptuning) bei einem Fahrzeug auch nach dem Rückbau wertmindernd auswirken kann, weil verschiedene Bauteile des Fahrzeuges übermäßig abgenutzt wurden. Geklagt hatte ein Autohändler gegen seinen Kunden nach Beendigung des Leasingvertrages und Rückgabe des angeblich im Wert geminderten Fahrzeuges – ihm wurde eine nicht unerhebliche Wertminderung zugesprochen.

Soll ein ausländischer Bußgeldbescheid sofort gezahlt werden?

Nein! Erst einmal sehr sorgfältig prüfen, insbesondere, wenn der Vorwurf gemacht wird, die Höchstgeschwindigkeit überschritten zu haben. In den Niederlanden, in Frankreich, in Portugal, in Österreich etc. wird die Geschwindigkeit eines Fahrzeuges nur durch ein Messfoto des Hecks eines Fahrzeuges dokumentiert. Denn in diesen Ländern gilt die Halterhaftung, d. h. nur der Halter (= Eigentümer) eines Fahrzeuges ist verantwortlich. In Deutschland jedoch ist der Fahrer des Fahrzeuges verantwortlich. Wenn ein Bußgeldbescheid des ausländischen Staates wegen Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit ergeht, ist dieser grundsätzlich nicht zu zahlen und er kann auch nicht vollstreckt werden. Er muß jedoch bezahlt werden, wenn er durch deutsche Stellen als verbindlich erklärt wird. Dem steht jedoch entgegen, dass der Halter und nicht der Fahrer in Anspruch genommen wird. Die Vollstreckung wird dann abgelehnt. Dies gilt aber nur dann, wenn gegen den ausländischen Bußgeldbescheid Rechtsbehelf (Einspruch) und Rechtsmittel eingelegt wurde. Ziemlich kompliziert, sprechen Sie uns an !

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Ihr Anwalt für Verkehrsrecht im Raum Bergheim, Rommerskirchen, Dormagen, Grevenbroich und deutschlandweit. Ihr Verkehrsanwalt im Falle eines Bußgeldbescheids mit ggf. drohendem Fahrverbot oder Verkehrsunfalls. Hier geht es zu unserem kostenlosen Bußgeldcheck.
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