Rechtsanwalt Verkehrsrecht Düsseldorf Dormagen Neuss, NRW

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Verkehrsanwalt NRW / Nordrhein-Westfalen Verkehrsrecht

Ihr Anwalt für Verkehrsrecht
in Düsseldorf und deutschlandweit

Schaden von KFZ-Werkstatt bei Autoreparatur verursacht?
Ich sorge dafür, dass das nicht Ihr Nachteil wird!

Voraussetzungen

Zunächst geht es darum, welchen Auftrag Sie der Werkstatt erteilt haben.

Dann geht es um die Frage, ob die durchgeführten Arbeiten ordnungsgemäß und beanstandungsfrei waren.

Üblicherweise erteilen Sie der Werkstatt zunächst den Auftrag, den Fehler zu suchen.

Bei der Fehlersuche hat die Werkstatt nach dem Stand der anerkannten Regeln des Handwerks und der Technik vorzugehen, also zunächst die wahrscheinlichen Ursachen auszuschalten und dann schrittweise die nächstmöglichen Fehlerquellen zu untersuchen.

Und dann geht es um die Frage, ob die anerkannten Regeln des Handwerks und der Technik nicht beachtet wurden und zu einem Schaden führten.

Die Werkstatt hat die Beweislast.

Gelingt es der Werkstatt nicht, den Beweis zu erbringen, dass sie nach dem Stand der anerkannten Regeln des Handwerks und der Technik gearbeitet hat, ist der Auftraggeber, also Sie, auch nicht zur Zahlung des Rechnungsbetrages für die gar nicht erforderlichen Maßnahmen der Fehlersuche verpflichtet. Verursacht die Werkstatt bei der Fehlersuche oder der versuchten Fehlerbeseitigung einen zusätzlichen Schaden an Ihrem Fahrzeug, so haftet sie hierfür.

Die Werkstatt hat dabei die Beweislast, dass sie die Reparatur nach den anerkannten Regeln des Handwerks und der Technik vorgenommen hat und dass sämtliche getroffenen Maßnahmen zur Fehlersuche und zur versuchten Fehlerbeseitigung auch tatsächlich erforderlich waren.

Frage nach Art des Auftrags

Schwierig ist meistens die Abgrenzung, ob eine behelfsmäßige Reparatur oder eine „Billigreparatur“ in Auftrag gegeben wurde. Beidem liegt zugrunde, dass mit möglichst geringem finanziellen Aufwand ein bestimmtes Ergebnis erreicht werden soll.

Aber auch bei der behelfsmäßigen Reparatur haftet die Werkstatt, denn sie trägt die Verantwortung für die Betriebs- und Verkehrssicherheit eines so reparierten Fahrzeuges. Die Werkstatt trägt jedenfalls die Beweislast für die Behauptung, es sei nur eine notdürftige und behelfsmäßige Reparatur und nicht eine mangelfreie Reparatur vereinbart worden.

Mögliche Werkstatthaftung

Hat die Werkstatt nicht nach dem Stand der anerkannten Regeln des Handwerks und der Technik gearbeitet, so können sich daraus Ansprüche des Kunden gegen die Werkstatt ergeben.

Als Jurist bin ich technischer Laie. Als solcher bin ich auf technische Hilfe angewiesen. Ich arbeite mit ausgewiesenen technischen Sachverständigen zusammen, um die bestmögliche Strategie für Sie zu entwickeln.

Das weitere Vorgehen hängt dann vom Ergebnis der sachverständigen Expertise ab, ob z.B. ein gerichtliches Beweissicherungsverfahren aufgenommen wird.

Aber es geht nicht nur um die Reparatur selbst, die Werkstatt trifft auch Nebenpflichten bei der Fahrzeugreparatur.

Pflichten der Werkstatt

  • Die Werkstatt hat die Nebenpflicht bei der Fahrzeugreparatur, Sie über Fahrzeugmängel aufzuklären und mitzuteilen, ob weitere Fehler festgestellt wurden.
  • Der Reparaturbetrieb hat zu jeder Zeit die Nebenpflicht bei der Fahrzeugreparatur – auch schon vor Vertragsschluss –, auf etwaige Verdachtsmomente z.B. weitere Mängel oder eine nicht mehr lohnende Reparatur hinzuweisen.
  • Sie hat die Nebenpflicht bei der Fahrzeugreparatur, Sie zu beraten, welcher Reparaturweg durchgeführt werden sollte und welche Kosten entstehen können.
  • Bei Verletzung dieser Nebenpflicht bei der Fahrzeugreparatur, erforderliche, aber unterlassene Hinweise zu erteilen, ist die Werkstattung verpflichtet, Sie so zu stellen, als wären Sie ordnungsgemäß beraten worden.
  • Die Nebenpflicht bei der Fahrzeugreparatur besteht zum empfohlenen Reparaturweg, zu seine Risiken und Kosten.
  • Sie müssen sich bei der Nebenpflicht bei der Fahrzeugreparatur auf die erteilten Auskünfte verlassen können.
  • Es ergibt sich die Nebenpflicht bei der Fahrzeugreparatur, mit Ihrem Eigentum pfleglich umzugehen und es vor Schaden zu bewahren. Diese Verpflichtung besteht, sobald sich Ihr Fahrzeug im Gewahrsam der Werkstatt befindet.
  • Es gehört auch zur Nebenpflicht bei der Fahrzeugreparatur, Ihr Eigentum zu sichern und die Fürsorgepflicht zu beachten. So haftet die Werkstatt, wenn sie es versäumt, Ihr Fahrzeug gegen Diebstahl zu schützen.

Bitte beachten Sie, dass die aufgeführten Ansichten nicht zu verallgemeinern sind. Vielmehr bedarf es einer genauen Prüfung des Einzelfalls, ob sich also Ihr eigener Sachverhalt genau mit der geschilderten Ansicht deckt. Für diesbezügliche Rückfragen stehe ich selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung.

Rechtsanwalt für Verkehrsrecht im Raum Dormagen - Grevenbroich. Verkehrsanwalt in der Region Rommerskirchen - Bergheim und deutschlandweit. Sprechen Sie uns an im Falle eines Bußgeldbescheids mit ggf. drohendem Fahrverbot oder Verkehrsunfalls.