Rechtsanwalt Verkehrsrecht Düsseldorf Dormagen Neuss, NRW

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Verkehrsanwalt NRW / Nordrhein-Westfalen Verkehrsrecht

Ihr Anwalt für Verkehrsrecht
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Hoffentlich gut versichert! Wissenswertes rund um die Kaskoversicherung

Verweigert die Kaskoversicherung die Zahlung, so werde ich tätig.

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Ich prüfe, ob die Verweigerung zu Recht erfolgte:

  • Wird die Kaskozahlung zu Recht verweigert und damit begründet, dass der Versicherungsfall vorsätzlich herbeigeführt wurde?
  • Ergibt die Darlegungs- und Beweislast tatsächlich, dass die Kaskozahlung zu Recht verweigert wird?
  • Liegt bei Verweigerung der Kaskozahlung tatsächlich ein Vandalismusschaden vor?
  • Ergeben die vereinbarten Versicherungsbedingungen, dass eine berechtigte Verweigerung der Kaskozahlung geltend gemacht werden kann?
  • Müssen bei Verweigerung der Kaskozahlung die Kosten eines Rechtsanwalts wegen Verzug übernommen werden?
  • Kann die Verweigerung der Kaskozahlung mit einer Verletzung von bestimmten Handlungs- und Unterlassungspflichten im Schadenfall begründet werden?
  • Liegt tatsächlich eine Unfallflucht vor, die die Verweigerung der Kaskozahlung rechtfertigt?
  • Rechtfertigt die Verletzung der Aufklärungspflicht tatsächlich die Verweigerung der Kaskozahlung?

Kurzum: Ich prüfe, ob die Kaskoversicherung tatsächlich grundlos die Kaskozahlung verweigert.

Vollkaskoversicherung

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Die Vollkaskoversicherung ersetzt Schäden am Ihrem eigenen Fahrzeug. Zum Einen, wenn Sie diesen Schaden selbst verschuldet haben, zum Anderen, wenn ein Anderer den Schaden verschuldet hat und z.B. der eigentlich zum Schadensersatz verpflichtete Gegner die Zahlung hinauszögert oder verweigert. Auch bei Schäden, die durch Vandalismus verursacht werden, zahlt Ihre Kaskoversicherung. Insbesondere zahlt die Vollkaskoversicherung bei Diebstahl Ihres Fahrzeuges oder von mitversicherten Teilen den Wiederbeschaffungswert.

Teilkaskoversicherung

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Die Teilkaskoversicherung ersetzt Ihre Schäden am eigenen Fahrzeug, die durch Glasbruch, einen Wildunfall, ein Elementarereignis (Sturm, Hagel, Blitzschlag etc.) entstanden sind undKurzschlussschäden an der Verkabelung. Insbesondere zahlt die Teilkaskoversicherung bei Diebstahl des Fahrzeuges oder seiner mitversicherten Teile auch den Wiederbeschaffungswert.

Bei Vandalismusschäden besteht unter Umständen eine Eintrittspflicht Ihrer Teilkaskoversicherung, insbesondere hierzu fragen Sie Ihren auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwalt, nämlich mich.

Vandalismusschäden entstehen, wenn sinnlose Zerstörungswut an Ihrem Fahrzeug ausgelassen wird. Vandalismusschäden reichen von Kratzern im Lack bis zum aufgeschlitzten Cabriodach und eingeschlagenen Scheiben.

Unterhalten Sie nur eine Haftpflichtversicherung, bleiben Sie auf dem Schaden sitzen. Es bleibt nur, eine Anzeige wegen Sachbeschädigung bei der Polizei zu erstatten.

Glücklich ist, wer über eine Vollkaskoversicherung verfügt. In der Vollkaskoversicherung besteht Versicherungsschutz bei Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust des Fahrzeuges und der mitversicherten Teile. Der Vandalismusschaden wird also durch die Versicherung ausgeglichen, wobei jedoch eine vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung bei Ihnen als dem Geschädigten verbleibt und Sie ggf. in der Beitragszahlung höhergestuft werden.

Vielfach hilft auch die Teilkaskoversicherung, soweit dies vertraglich vereinbart ist. In der Teilkaskoversicherung besteht Versicherungsschutz für Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust des Fahrzeuges einschließlich seiner mitversicherten Teile. Danach zahlt der Teilkaskoversicherer Einbruchsschäden in ein Kraftfahrzeug, die durch die Verwirklichung der Tat oder damit in ursächlichem Zusammenhang stehen.

Allerdings gilt dies nicht für Schäden, die der unbekannte Täter aus Enttäuschung oder Verärgerung über das Scheitern z.B. des Diebstahls verursacht.

Bei Vandalismusschäden besteht unter Umständen eine Eintrittspflicht Ihrer Teilkaskoversicherung, insbesondere hierzu fragen Sie Ihren auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwalt, nämlich mich.

Kaskoversicherung und Zahlung der Anwaltskosten

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Der Kaskoversicherer schuldet dem Versicherungsnehmer, also Ihnen, die Kosten eines Rechtsanwalts, wenn sich der Versicherer in Verzug befindet und es aus Sicht des Versicherungsnehmers erforderlich ist, anwaltliche Hilfe bei der Durchsetzung der Ansprüche zu suchen.

Kaskoversicherung und verspätete oder gar keine Zahlung

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Nach der Schadensmeldung tritt die Fälligkeit der Versicherungsleistung ein, wenn der Versicherer seine Feststellungen zum Leistungsgrund und zum Leistungsumfang abgeschlossen hat.

Der Versicherer ist allerdings verpflichtet, alles in seiner Macht stehende zu tun, um die Feststellung des Schadens zu beschleunigen und Bedenken hinsichtlich der Deckungspflicht auszuräumen.

Die Beurteilung eines zumutbaren Prüfungszeitraums hängt vom Einzelfall ab.

Kaskoversicherung und Zahlungsverweigerung

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vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalls

Oft verweigern Kaskoversicherer die Zahlung mit der Behauptung, der Versicherungsnehmer, also Sie, habe den Versicherungsfall vorsätzlich herbeigeführt. Die Darlegungs- und Beweislast hierfür trägt jedoch der Kaskoversicherer.

Er ist hinsichtlich des „unfreiwilligen Unfallereignisses“ zu verweisen auf die BGH- Rechtsprechung: Der wesentliche Zweck der Kaskoversicherung liegt gerade in dem Schutz vor den wirtschaftlichen Folgen eigenen Fehlverhaltens.

Urteile stellen insoweit klar, dass Schäden an einem Fahrzeug, die nach Art und Beschaffenheit nur auf einem „Unfall“ beruhen können, die Leistungspflicht des Kaskoversicherers begründen. Ob dieser Unfall „unfreiwillig bzw. zufällig“ geschieht, gehört dabei nicht zum Begriff des Unfalls im Sinne der Versicherungsbedingungen.

Bei einer Obliegenheitsverletzung zahlt die Kaskoversicherung nicht. Dem Versicherungsnehmer, also Ihnen, werden nach den Vertragsbedingungen bestimmte Handlungs- und Unterlassungspflichten im Schadenfall auferlegt, deren Verletzung Konsequenzen hat. Ihnen werden Pflichten vor dem Versicherungsfall und solche nach Eintritt des Versicherungsfalles auferlegt.

Da der Versicherer bei einer Obliegenheitsverletzung in der Regel leistungsfrei wird bzw. ihm im Falle einer Leistungspflicht ein Regressanspruch gegen den Versicherten zusteht, gefährdet eine derartige Pflichtverletzung unter Umständen Ihre wirtschaftliche Existenz. Um dies zu verhindern, kann ein solcher Regressanspruch der Höhe nach begrenzt werden.

Das Führen eines Fahrzeuges unter Alkoholeinfluss verletzt z.B. die Obliegenheit vor dem Versicherungsfall. Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort ist z.B. eine Obliegenheitsverletzung nach dem Versicherungsfall.

Der Versicherungsnehmer, also Sie, können z.B. bei einem Diebstahl des Fahrzeuges die im Schadenformular gestellte Frage nach Vorschäden am Fahrzeug so verstehen, dass nur der letzte oder ein unreparierter Vorschaden zu nennen ist. Bewertet wird das als eine vorsätzliche Verletzung der Aufklärungspflicht, da Anzahl und Art aller Vorschäden für die Wertermittlung des entwendeten Fahrzeuges von Bedeutung ist.

Aber: Ihr Kaskoversicherer muss beweisen, dass Sie eine Obliegenheit verletzt haben, er trägt die Beweislast.

Kaskoversicherung und Vandalismus

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Vandalismus bedeutet sinnlose Zerstörungswut, die an einem Fahrzeug ausgelassen wird. Häufig kommt es vor, dass Fahrzeuge durch Vandalismus beschädigt werden, es reicht von Kratzern im Lack bis zum aufgeschlitzten Cabriodach und eingeschlagenen Scheiben.

Wer nur eine Haftpflichtversicherung unterhält, bleibt auf dem Schaden sitzen. Es bleibt nur, eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten wegen Sachbeschädigung.

Glücklich ist, wer über eine Vollkaskoversicherung verfügt. In der Vollkaskoversicherung besteht Versicherungsschutz bei Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust des Fahrzeuges und der mitversicherten Teile. Der Vandalismusschaden wird also durch die Versicherung ausgeglichen, wobei jedoch eine vereinbarte Selbstbeteiligung bei dem Geschädigten verbleibt und ggf. eine Höherstufung der Beiträge erfolgt.

Vielfach hilft auch die Teilkaskoversicherung, soweit dies vertraglich vereinbart ist. In der Teilkaskoversicherung besteht Versicherungsschutz für Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust des Fahrzeuges einschließlich seiner mitversicherten Teile. Danach zahlt der Teilkaskoversicherer Einbruchsschäden in ein Kraftfahrzeug, die durch die Verwirklichung der Tat oder damit in ursächlichem Zusammenhang stehen.

Allerdings gilt dies nicht für Schäden, die der unbekannte Täter aus Enttäuschung oder Verärgerung über das Scheitern verursacht.

Sie suchen einen Anwalt für Verkehrsrecht, der Sie nach einem Verkehrsunfall vor Gericht vertritt oder Ihre Ansprüche bei der gegnerischen Versicherung einfordert? Gerne übernehme ich Ihre anwaltliche Vertretung in der Region Neuss/Düsseldorf - Dormagen - Grevenbroich. Als Verkehrsanwalt werde ich auch deutschlandweit tätig. Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten und es droht ggf. ein Fahrverbot, dann finden Sie hier unseren kostenlosen Bußgeldcheck. Sprechen Sie uns an