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Verkehrsanwalt NRW / Nordrhein-Westfalen Verkehrsrecht

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Hilfe beim Vorwurf der Unfallflucht

Der Ansatz von Verkehrsanwalt Lothar Schriewer als Ihr Verteidiger bei dem Vorwurf einer Unfallflucht kann sehr unterschiedlich sein.

Er prüft zuerst, ob Ihre Fahrereigenschaft nachgewiesen werden kann.

Ist dies der Fall, wird geprüft, ob Sie als Fahrer das Unfallgeschehen überhaupt bemerken konnten. Denn ohne Kenntnis von einer Kollision gibt es begrifflich auch keine Unfallflucht.

Frage ist also, ob der Unfall für Sie

  • akustisch wahrnehmbar,
  • optisch wahrnehmbar oder
  • taktil wahrnehmbar war (also über die Oberflächensensibilität der Haut, den Tast- und Empfindungssinn).

Nächste Frage ist dann, ob Einflüsse auf die Bemerkbarkeit des Unfallgeschehens vorhanden waren.

Rechtsanwalt Schriewer prüft als Ihr Verteidiger, ob folgende Situationen für Sie gegeben waren:

  • akustische Wahrnehmbarkeit des Unfallgeschehens (z.B. trotz rappelnder Gegenstände im Kofferraum)
  • optische Wahrnehmbarkeit des Unfallgeschehens (z.B. trotz Sonne/Regen/ Schnee/Dunkelheit)
  • taktile Wahrnehmbarkeit des Unfallgeschehens (z.B. trotz Fahrbahnunebenheiten)

Aber auch medizinische Einflüsse werden hinterfragt, wenn Ihnen der Vorwurf einer Unfallflucht gemacht wird. Behinderten z.B. eine Altersschwerhörigkeit oder ein Blutzuckerabfall Ihre Wahrnehmung eines Unfallgeschehens?

Aber selbst, wenn Sie sich nach einem Unfall vom Unfallort entfernen, ohne Ihrer Wartepflicht nachzukommen oder Feststellungen zu ermöglichen, haben Sie nicht in jedem Fall eine Strafe wegen Unfallflucht zu erwarten.
Das Gericht kann z.B. von einer Strafe absehen, wenn Sie außerhalb des fließenden Verkehrs bei einem bedeutsamen Sachschaden freiwillig innerhalb von 24 Stunden nachträglich die notwendigen Feststellungen ermöglichen.

Entzieht das Gericht Ihnen die Fahrerlaubnis vorläufig, prüft Rechtsanwalt Schriewer als Ihr Verteidiger, ob die einzelnen Voraussetzungen gemäß § 111a StPO vorliegen.

Dies beurteilt sich vorrangig nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 08.11.2017.
Liegen dringende Gründe für die Annahme vor, dass Ihnen wegen Unfallflucht die Fahrerlaubnis endgültig entzogen werden wird?
Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass das Gericht Sie tatsächlich ungeeignet zum Führen von Fahrzeugen hält und Ihnen daher die Fahrerlaubnis entziehen wird? Hier gilt es, Besonderheiten sorgfältig herauszuarbeiten.

Anwalt Lothar Schriewer als Ihr Verteidiger beim Vorwurf einer Unfallflucht prüft, ob die Einlegung der Beschwerde gegen die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis sinnvoll ist.

Möglicherweise ist die vorläufige Entziehung des § 111a StPO wegen Zeitablaufs wieder aufzuheben.

Es kann auch viel für eine Gegendarstellung sprechen.

Die Erfahrung zeigt, dass die Beschwerde gegen den Beschluss über die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis nicht immer zu empfehlen ist. Zum einen kann die Entscheidung über die Beschwerde so lange dauern, dass Sie ziemlich lange auf die Fahrerlaubnis verzichten müssen. Zum anderen kann durch die Entscheidung über die Beschwerde das zukünftige Urteil vorentschieden werden.

Hilft der Richter, der den Beschuss erlassen hat, aufgrund der Beschwerde nicht ab, wird die Beschwerde zur Entscheidung der Beschwerdekammer des Landgerichts vorgelegt.

Hilft die Beschwerdekammer dann auch nicht ab, wird das später erkennende Gericht, also das Amtsgericht, im Strafbefehlsverfahren oder in der Hauptverhandlung die getroffene Entscheidung der Beschwerdekammer einfließen lassen.

Die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis bedingt einen „bedeutsamen Schaden“. Hier wird regelmäßig ein Schaden in Höhe von 1.300 EUR als Untergrenze angenommen. Es gibt aber auch Rechtsprechung, die eine Schadenshöhe von über 2.500 EUR voraussetzt.

Das Landgericht Berlin stellt unabhängig von einer bezifferten Schadenhöhe darauf ab, ob Sie subjektiv einen „bedeutsamen Schaden“ erkennen konnten, ob Sie also wussten oder wissen mussten, dass ein „bedeutsamer Schaden“ vorliegt. Auch hier kann Rechtsanwalt Schriewer als Ihr Verteidiger zu dem Vorwurf der Unfallflucht zu Ihren Gunsten argumentieren.