Wichtig zu wissen
Die Kosten unserer Inanspruchnahme sind bei einem unverschuldeten Unfall als dem Schädiger zurechenbarer Folgeschaden von dessen Versicherung zu zahlen. Wir rechnen direkt mit der Versicherung ab.
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Anwaltliche Hilfe können und müssen Sie als Geschädigter eines Verkehrsunfalls in Anspruch nehmen und sind hierzu unter dem Gesichtspunkt der „Waffengleichheit“ grundsätzlich berechtigt; Sie schaffen damit das Gegengewicht zu einer Haftpflichtversicherung mit bestens eingerichteter Rechtsabteilung.
Auch die Kosten eines von Ihnen beauftragten Sachverständigen gehören hierzu, auch diese muss die gegnerische Versicherung leisten. Nur Ihr Sachverständiger ist in der Lage, durch die Begutachtung Ihres Fahrzeuges z.B. eine Wertminderung zu bestimmen.
Dem vielleicht ja ganz netten Unfallgegner hilft eine niedrige Abrechnung Ihres Schadens überhaupt nichts. Um wie viele Klassen er schlechter im Kfz-Versicherungsbeitrag eingestuft wird, hängt nur von der Anzahl seiner Unfälle ab, nicht von der Höhe des einzelnen Schadens.
Unfallregulierung aus einer Hand
Wir arbeiten mit namhaften Sachverständigen zusammen und empfehlen Ihnen gerne einen geeigneten in Ihrer Nähe. Auch arbeiten wir mit namhaften Autovermietern zusammen, so dass Sie keine Einbuße in Ihrer Mobilität haben.
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Wir führen die gesamte Korrespondenz mit der Werkstatt, dem Sachverständigen und eventuell der Autovermietung.
Oftmals ist es erforderlich, sich mit Ihrer Leasinggesellschaft, mit der Polizei, der Bußgeldstelle oder Ihrer eigenen Versicherung abzustimmen. Auch diese Korrespondenz nehmen wir Ihnen gerne ab.
Kfz-Unfallregulierung aus einer Hand heißt für uns, dass wir einerseits bei der gegnerischen Versicherung auf eine zügige Schadenregulierung drängen und damit die gern angewandte Hinhalte-Taktik unterlaufen.
Andererseits erwirken wir bei dem Kfz-Sachverständigem, der Werkstatt und der Autovermietung Geduld mit der Bezahlung offener Rechnungen, bis eine Zahlung der Versicherung vorliegt.
Nach Ihren Vorgaben bezahlen wir diese Rechnungen dann unmittelbar.
Mögliche Streitfälle rund um einen Verkehrsunfall
Es gibt unterschiedliche Streitgebiete, die sich nach einem Unfall auftun können. Die Auseinandersetzung mit dem Unfallgegner oder dessen Versicherung sind nicht immer einfach und brauchen den nötigen rechtlichen Sachverstand. In folgenden Fällen unterstützen wir Sie, damit Sie zu Ihrem Recht kommen:
Allgemeiner Hinweis
Bitte beachten Sie, dass die nachstehend aufgeführten Ansichten nicht zu verallgemeinern sind. Vielmehr bedarf es einer genauen Prüfung des Einzelfalls, ob sich also Ihr eigener Sachverhalt genau mit der unten geschilderten Ansicht deckt. Für diesbezügliche Rückfragen stehen wir ihn selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung.
Fahrzeug-Reparaturschaden
Sie als Geschädigter bestimmen bei einem unverschuldeten Unfall, ob, wie und wo Ihr Fahrzeug repariert wird.
Reparieren Sie Ihr Fahrzeug mit Vorlage einer Rechnung, ist dies eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Auch ist die volle Erstattung dieser Reparaturkosten eine Selbstverständlichkeit.
Die Versicherungen weigern sich aber öfters alles gedacht, Ihnen den vollständigen Reparaturkostenbetrag zu erstatten. Sei es, dass Teilbeträge für Beiarbeiten oder Farbangleichungskosten für angrenzende Bauteile etc verweigert werden oder Abzüge für angeblich nicht benötigte Teile getätigt werden.
Wir kennen jedoch die Tricks der Versicherungen und sorgen dafür, dass Sie ihr Geld vollständig bekommen.
Reparieren Sie aber in "Eigenregie", d.h. ohne Vorlage der Reparaturrechnung, wird es oft recht heikel.
Das Gesetz gibt dem Geschädigten eines Verkehrsunfalls die Dispositionsfreiheit über seinen Schadensersatzanspruch und dessen Geltendmachung. Deshalb kann sich der Geschädigte aussuchen, ob er den für die Schadensbehebung erforderlichen Geldbetrag auf der Grundlage einer Reparaturrechnung, eines Kostenvoranschlages oder eines Sachverständigengutachtens verlangt.
Erstellt ein Kfz.-Sachverständiger ein Gutachten über die an Ihrem Fahrzeug entstandenen Schäden und deren Beseitigungskosten, orientiert er sich an Ersatzteilpreisen und Arbeitskosten (Stundenverrechnungssätzen) sowohl der Fahrzeughersteller, als auch des Zentralverbandes Karosserie- und Fahrzeugtechnik (ZKF) unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten.
Dies deshalb, weil der Sachverständige befürchten muss, dass die eintrittspflichtige Haftpflichtversicherung darauf verweist, dass eine billigere Reparatur ihres Fahrzeuges möglich ist und Sie im Rahmen Ihrer Schadensminderungspflicht auf die Konditionen dieser Werkstatt verweist und keinen Cent mehr zahlt.
Grundlage der Verweisung auf eine von der Versicherung benannte Werkstatt ist aber die "Gleichwertigkeit der Reparatur". Ob und inwieweit die von der Versicherung vorgeschlagene Reparatur wirklich dem entspricht, was Sie verlangen können, muss die Versicherung beweisen.
Wir prüfen für Sie, ob die Versicherung Sie auf die Preise einer billigeren Werkstatt verweisen kann und dabei die Grundsätze der Gleichwertigkeit der Reparatur sowohl in technischer als auch in juristischer Sicht gewahrt sind.
Wir kennen die Tricks der Versicherungen und sorgen dafür, dass sie ihr Geld vollständig bekommen.
Fahrzeug-Totalschaden
Neupreis-Entschädigung
Wird Ihr sehr neues Fahrzeug durch einen Unfall beschädigt, hat die Versicherung den vollen Kaufpreis zu bezahlen als Neupreis-Entschädigung.
Faustformel für Neupreis-Entschädigung: das Fahrzeug ist nicht älter als einen Monat, die Fahrleistung beträgt ca. 1.000 km, es liegt eine erhebliche Beschädigung vor – dasselbe gilt auch für Ihr Leasingfahrzeug. Von dieser Faustformel für die Neupreis-Entschädigung kann es Ausnahmen geben, sowohl wenn ein höheres Alter vorliegt, als auch eine höhere Fahrleistung zum Zeitpunkt des Unfalles.
Wir können im Einzelfall beurteilen, ob eine Neupreis-Entschädigung auf Ihr Fahrzeug zutrifft und sprechen mit dem Sachverständigen, wenn unsere eigene Sachkenntnis einmal nicht ausreicht.
Sachverständigenkosten
Sie haben Anspruch auf einen eigenen Kfz.-Sachverständigen Ihres Vertrauens.
Der von der Versicherung geschickte Sachverständige kalkuliert im Interesse der Versicherung, nicht in Ihrem Interesse.
Die Kosten Ihres Sachverständigen – wie auch die Rechtsanwaltskosten – muss die Versicherung tragen.
Auch, wenn die Versicherung des Unfallgegners bereits einen Kfz.-Sachverständigen beauftragt hat oder wenn bereits ein Gutachten im Auftrag der Versicherung erstellt wurde, dürfen Sie daneben einen eigenen Sachverständigen beauftragen.
Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit sollte ein Schadensgutachten aber erst ab einem Fahrzeugschaden von ca. 800,00 EUR erstellt werden. Unterhalb dieser Grenze ist ein Kostenvoranschlag ausreichend. Die meisten Kfz.-Sachverständigen erstellen deshalb bei Unterschreiten dieser Grenze einen Kostenvoranschlag. Die Kosten hierfür sind ebenfalls von der gegnerischen Versicherung zu zahlen.
Wir nehmen Kontakt mit dem Sachverständigen auf, wenn die Versicherung Positionen des Gutachtens kürzen will, klären mit ihm technische Fragen und argumentieren gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Wir bieten jedem Sachverständigen an, sein Gutachten auf kurzem Weg z.B. zu mailen und leiten dieses dann an die Versicherung weiter, damit Sie schnell zu Ihrem Geld kommen.
Wertminderung
Sie haben einen Anspruch auf Wertminderung gegenüber der Versicherung, wenn Ihr repariertes Fahrzeug bei einem späteren Verkauf voraussichtlich nur wegen dieses beseitigten Unfallschadens einen niedrigeren Kaufpreis erzielt als ein identisches unfallfreies Fahrzeug.
Die merkantile Wertminderung ist gewissermaßen ein Ausgleich für einen reduzierten Veräußerungswert. Die Überprüfung der Voraussetzungen und die Festsetzung des Wertminderungsbetrages übernimmt der Sachverständige Ihres Vertrauens. Ein Anspruch auf Wertminderung besteht grob bei Fahrzeugen, deren Alter fünf Jahre nicht übersteigt, in Höhe von ungefähr 10% des Wiederbeschaffungswertes. Der BGH hat aber auch bei einem Fahrzeug, das 16 Jahre alt war und eine Laufleistung von 164.000 km aufwies, eine Wertminderung zugesprochen.
Wir sprechen mit dem Sachverständigen, wenn die Zahlung einer Wertminderung von der Versicherung verweigert wird, um speziell für Ihr Fahrzeug Vergleichszahlen zu bekommen. Auch sprechen wir mit dem Sachverständigen, warum die von ihm ermittelte Wertminderung vielleicht außerhalb des üblichen Rahmes liegt.
Abschlepp- und Bergungskosten
Mietwagenkosten
Nutzungsausfall und Vorhaltekosten
Kosten der Ummeldung bei Totalschaden
Die Abmeldekosten für Ihr totalbeschädigtes Fahrzeug sind ebenso durch die Versicherung zu ersetzen wie die Anmeldekosten für das von Ihnen als Ersatz angeschaffte Fahrzeug. Bei Abrechnung Ihres Totalschadens sind die Kosten für Ihr neues Kennzeichen natürlich auch von der Versicherung zu ersetzen, ebenso die Kosten einer neuen Umweltplakette. Sie müssen sich nicht die Mühe machen, selbst zur Zulassungsstelle zu gehen. Die Inanspruchnahme eines Zulassungsdienstes ist üblich und angemessen und die dadurch entstehenden Kosten sind durch die Versicherung zu ersetzen. Extra-Kosten für Ihr Wunschkennzeichen sind zu erstatten, wenn Ihr beschädigtes Fahrzeug ebenfalls ein Wunschkennzeichen hatte. Wir sorgen dafür, dass der Schaden nicht zu Ihrem Nachteil ist.
Verlust Tankfüllung
Bei Totalschaden ist der Treibstoff im Tank Ihres fahrunfähig gewordenen Fahrzeuges eine eigenständige Schadensposition. Der Wert der nachgewiesenen, im Fahrzeug verbleibenden Kraftstoffmenge ist von der Versicherung zu erstatten. Wir sorgen dafür, dass der Schaden nicht zu Ihrem Nachteil ist.
Standkosten
Fahrzeugwäsche und Innenreinigung
Reise- und Transportkosten
Andere Sachschäden
Motorradhelm und -kleidung dienen nur Ihrer Sicherheit, beschädigte Sachen sind in der Regel nicht zu reparieren, sondern zu ersetzen, die Versicherung darf auch keinen Abzug "neu für alt" vornehmen. Auch für Ihre Brille dürfte Entsprechendes gelten. Bei Vorlage der Anschaffungsrechnung ist Ihnen der seinerzeit gezahlte Betrag zu erstatten. Bei allen anderen Gegenständen wie Koffern oder im Fahrzeug mitgeführten Gegenständen ist ein Abzug "neu für alt" vorzunehmen, sie erhalten also lediglich den Wiederbeschaffungswert zum Zeitpunkt des Unfalles. Wir sorgen dafür, dass der Schaden nicht zu Ihrem Nachteil ist.
Kostenpauschale
Ihre Auslagen für Porto, Telefon, sonstige Kommunikation und die sogenannte „Lauferei“ sind von der Versicherung zu erstatten. Die Versicherung hat einen pauschalierten Betrag zu zahlen, der sich auf von 25,00 EUR beläuft und sich zur Zeit Richtung 30,00 EUR bewegt. Können Sie höhere Aufwendungen belegen, so sind natürlich auch diese zu erstatten. Verlorene Freizeit wird nicht abgegolten, soweit ein Verkehrsunfall dem allgemeinen Lebensrisiko zuzuordnen ist. Wir sorgen dafür, dass der Schaden nicht zu Ihrem Nachteil ist.
Höherstufungssschaden bei Quotenabrechnung
Verdienstausfall
Entgangener Gewinn
Haushaltsführungskosten
Wird der Körper oder die Gesundheit einer haushaltführenden Person verletzt und fällt sie oder er dadurch in der Haushaltsführung ganz oder teilweise, vorübergehend oder dauernd aus, so stehen ihr oder ihm Schadensersatzansprüche wegen der Beeinträchtigung in der Führung des Haushaltes zu.
Dies gilt unabhängig davon, ob Sie tatsächlich Aufwändungen für die Entlohnung einer Ersatzkraft tätigen oder ob der Ausfall durch Ihre eigenen Anstrengungen oder die Hilfe Dritter aufgefangen wird. Den Schaden müssen Sie nicht durch Vorlage von Quittungen belegen, Ihr Schaden kann auch berechnet werden auf der Grundlage von Erfahrungssätzen. Danach können Sie als verletzte Hausfrau oder verletzter Hausmann die Kosten für eine Ersatzkraft im Haushalt verlangen, egal, ob Sie den Schadensersatz voll auf eine Ersatzkraft verwenden oder nur teilweise, ob Sie ihn ganz anders nutzen und stattdessen einen mangelhaft geführten Haushalt in Kauf nehmen oder die Mithilfe Dritter in Anspruch nehmen.
Soweit die Schadensberechnung von diversen Faktoren abhängt (wie etwa Ihre Arbeitszeit im Haushalt, Berufstätigkeit Ihrer Familienangehörigen und Ihre Absprachen über die Verteilung der Hausarbeit), bedarf es einer konkreten Berechnung.
Wir kennen die Berechnungsgrundlagen und rechnen Ihren Anspruch individuell mit der Versicherung ab.
Schmerzensgeld
Schmerzen sind ein immaterieller Schaden.
Schmerzensgeld ist ein Ausgleich für erlittene Schmerzen, seelische Belastungen und sämtliche Unannehmlichkeiten, die bei einer Verletzung des Körpers auftreten. Am häufigsten wird im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall Schmerzensgeld für ein HWS-Schleudertrauma geltend gemacht. Der BGH hat unter anderem festgestellt, dass auch ein Unfall mit einer geringen Geschwindigkeitsänderung (Harmlosigkeitsgrenze) geeignet ist, eine HWS-Verletzung hervorzurufen. Auch seelische Folgeschäden hat der BGH zugelassen und insoweit ausgeführt, dass diese, auch wenn sie auf einer psychische Auffälligkeit des Geschädigten oder auf einer neurologischen Fehlverarbeitung beruhen, grundsätzlich vom Schädiger auszugleichen sind.
Wir kennen die Berechnungsgrundlagen des Schmerzensgeldes und sorgen dafür, dass der Schaden nicht zu Ihrem Nachteil ist.
Arztkosten
Weitere Ansprüche im Einzelfall
Sie hatten einen Verkehrsunfall? Als Anwalt für Verkehrsrecht übernehme ich gerne Ihre anwaltliche Vertretung in der Region Neuss/Düsseldorf - Dormagen - Grevenbroich. Als Verkehrsanwalt werde ich auch deutschlandweit tätig. Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten und es droht ggf. ein Fahrverbot, dann finden Sie hier unseren kostenlosen Bußgeldcheck. Sprechen Sie uns an