Prüfung, ob Unfallflucht gegeben ist.
Mein Ansatz als Ihr Verteidiger bei dem Vorwurf einer Unfallflucht kann sehr unterschiedlich sein.
Bei dem Vorwurf der Unfallflucht prüfe ich zuerst, ob Ihre Fahrereigenschaft nachgewiesen werden kann. Sind Sie wirklich gefahren, oder hat eine Unfallflucht nur mit Ihrem KFZ stattgefunden, ohne Ihre Beteiligung?
Wahrnehmbarkeit des Unfallgeschehens
Sollte Ihre Fahrereigenschaft nachzuweisen sein, so prüfe ich, ob Sie als Fahrer überhaupt ein Unfallgeschehen wahrnehmen konnten. Denn ohne Wahrnehmung eines Unfallgeschehens gibt es begrifflich auch keine Unfallflucht.
Bei dem Vorwurf der Unfallflucht ist entscheidend, ob eine Wahrnehmung eines Unfallgeschehens für Sie überhaupt bestand.
- War die Wahrnehmung eines Unfallgeschehens akustisch überhaupt möglich?
- War die Wahrnehmung eines Unfallgeschehens optisch überhaupt möglich?
- War die Wahrnehmung eines Unfallgeschehens taktil überhaupt möglich, also konnten Sie einen Anstoß spüren?
Die Frage einer Wahrnehmung eines Unfallgeschehens ist bei dem Vorwurf der Unfallflucht entscheidend.
Weitere Frage ist bei dem Vorwurf der Unfallflucht, ob Einflüsse auf Ihre Wahrnehmungsfähigkeit vorhanden waren.
Ich prüfe, ob folgende Situationen für Sie gegeben waren:
- akustische Wahrnehmbarkeit des Unfallgeschehens (z.B. trotz rappelnder Gegenstände im Kofferraum)
- optische Wahrnehmbarkeit des Unfallgeschehens (z.B. trotz Sonne/Regen/ Schnee/Dunkelheit)
- taktile Wahrnehmbarkeit des Unfallgeschehens (z.B. trotz Fahrbahnunebenheiten)
Eingeschränkte Wahrnehmung durch medizinische Gründe
Bei dem Vorwurf der Unfallflucht können aber auch medizinische Einflüsse bedeutend sein für eine Wahrnehmung eines Unfallgeschehens.
Ist Ihre Wahrnehmung eines Unfallgeschehens durch eine Altersschwerhörigkeit eingeschränkt?
Oder war Ihre Wahrnehmung eines Unfallgeschehens durch einen Blutzuckerabfall eingeschränkt?
Unverzügliche nachträgliche Feststellung
Aber selbst, wenn für Sie ein Unfallgeschehen wahrgenommen haben und sich nach einem Unfall gleichwohl vom Unfallort entfernen haben, ohne Ihrer Wartepflicht nachzukommen oder Feststellungen zu ermöglichen, haben Sie nicht in jedem Fall eine Strafe wegen Unfallflucht zu erwarten.
Denn von einer Bestrafung kann abgesehen werden, wenn Sie unverzüglich nachträgliche Feststellungen ermöglichen.
Auch kann ein Gericht z.B. von einer Strafe absehen, wenn Sie außerhalb des fließenden Verkehrs bei einem nicht bedeutsamen Sachschaden freiwillig innerhalb von 24 Stunden nachträglich die notwendigen Feststellungen ermöglichen.
Wenn Entzug der Fahrererlaubnis droht
Entzieht das Gericht Ihnen wegen einer Wahrnehmung eines Unfallgeschehens die Fahrerlaubnis vorläufig, prüfe ich als Ihr Verteidiger, ob die einzelnen Voraussetzungen gemäß § 111a StPO vorliegen.
Dies beurteilt sich vorrangig nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 08.11.2017.
Liegen dringende Gründe für die Annahme vor, dass Ihnen wegen Unfallflucht die Fahrerlaubnis endgültig entzogen werden wird?
Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass das Gericht Sie tatsächlich ungeeignet zum Führen von Fahrzeugen hält und Ihnen daher die Fahrerlaubnis entziehen wird? Hier gilt es, Besonderheiten sorgfältig herauszuarbeiten.
Ich als Ihr Verteidiger beim Vorwurf einer Unfallflucht prüfe, ob die Einlegung der Beschwerde gegen die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis sinnvoll ist.
Möglicherweise ist die vorläufige Entziehung des § 111a StPO wegen Zeitablaufs wieder aufzuheben.
Es kann auch viel dafür sprechen, eine Gegendarstellung abzugeben.
Die Erfahrung zeigt, dass die Beschwerde gegen den Beschluss über die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis nicht immer zu empfehlen ist. Zum einen kann die Entscheidung über die Beschwerde so lange dauern, dass Sie ziemlich lange auf die Fahrerlaubnis verzichten müssen. Zum anderen kann durch die Entscheidung über die Beschwerde das zukünftige Urteil vorentschieden werden.
Ändert der Richter, der den Beschuss erlassen hat, seine Ansicht aufgrund der Beschwerde nicht, wird die Beschwerde zur Entscheidung der Beschwerdekammer des Landgerichts vorgelegt.
Hilft die Beschwerdekammer dann auch nicht ab, wird das später erkennende Gericht, also das Amtsgericht, im Strafbefehlsverfahren oder in der Hauptverhandlung die getroffene Entscheidung der Beschwerdekammer einfließen lassen.
Die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis bedingt die Wahrnehmung eines Unfallgeschehens mit einem „bedeutsamen Schaden“. Hier wird regelmäßig ein Schaden in Höhe von 1.300 EUR als Untergrenze angenommen. Es gibt aber auch Rechtsprechung, die eine Schadenshöhe von über 2.500 EUR voraussetzt.
Das Landgericht Berlin stellt unabhängig von einer bezifferten Schadenhöhe darauf ab, ob ein „bedeutsamer Schaden“ subjektiv erkennbar war, ob Sie also wussten oder wissen mussten, dass ein „bedeutsamer Schaden“ vorliegt. Auch hier kann ich als Ihr Verteidiger zu dem Vorwurf der Unfallflucht zu Ihren Gunsten argumentieren.
Bitte beachten Sie, dass die aufgeführten Ansichten nicht zu verallgemeinern sind. Vielmehr bedarf es einer genauen Prüfung des Einzelfalls, ob sich also Ihr eigener Sachverhalt genau mit der geschilderten Ansicht deckt. Für diesbezügliche Rückfragen stehe ich selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung.
Rechtsanwalt für Verkehrsrecht bei Verkehrsstrafsache im Raum Dormagen - Grevenbroich. Verkehrsanwalt im Fall von Unfallflucht in der Region Rommerskirchen - Bergheim und deutschlandweit. Sprechen Sie uns an im Falle eines Bußgeldbescheids mit ggf. drohendem Fahrverbot oder Verkehrsunfalls.